3 Vertragsabschluss und wichtige Hinweise
3.1 Die innerhalb des Online-Shops aufgeführten Produkte und Leistungen stellen keine „PIENO“ bindenden Angebote dar. Es handelt sich bei den Angeboten vielmehr um die Aufforderung an den Kunden, „PIENO“ ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.
3.1.1 Produktabbildungen sowie Zeichnungen oder Illustrationen gelten lediglich als annähernde Produktbeschreibung. Maßgebend für die Produktbeschaffenheit sind die Angaben in der Auftragsbestätigung. Alle im Online-Shop gezeigten Produktabbildungen sind nicht farbverbindlich. Türen und sonstige Abbildungen sind nicht maßstabsgetreu. Technische und optische Änderungen sind vorbehalten.
3.1.2 Bei gelieferten Haustüren können eventuell „naturbedingte“ Farbunterschiede und Abweichungen entstehen. Die Ursache dafür liegt in der unterschiedlichen Farbaufnahmemöglichkeit des verwendeten Holzes. Bei PIENO-Color lackierten Haustüren können durch unterschiedliche Herstellungsverfahren und Pigmentierungen Farbabweichungen auftreten. Diese Abweichungen können nicht Gegenstand von Reklamationen sein.
3.1.3 PIENO-Haustüren werden in der Regel mit einbaufertiger Oberfläche geliefert. Diese ist daher bis zur Baufertigstellung entsprechend zu schützen (eventuell mit einer Folie abdecken, wobei aber zu berücksichtigen ist, dass Kleberrückstände der Oberfläche schaden können). Insbesondere ist darauf zu achten, dass keine Mörtel-, Kalk- oder PU-Schaumreste mit der Oberfläche der Tür in Verbindung kommen.
3.1.4 Es ist für eine gute Belüftung des Vorraumes zu sorgen, bis der Bau ausgetrocknet ist. Ein Alarmzeichen für zu hohe Luftfeuchtigkeit ist das „Schwitzen“ der Haustür innen: Dies kann dann zum Oxydieren der Schrauben, Aufquellen der Glasleisten und zu irreparablen Schäden am gesamten Türaufbau führen.
3.1.5 Zur Reinigung der Tür dürfen keine scharfen Haushaltsreiniger und keine Möbelpolitur verwendet werden.
3.1.6 Lasur behandelte Holzoberflächen: Wird die Oberfläche stumpf und matt ist eine Nachbehandlung mit Dickschichtlasur erforderlich. Das kann bereits nach einem Jahr der Fall sein. (Je nach Witterungseinfluss, wenn die Tür nicht geschützt ist.)
Mit Öl behandelte Oberflächen müssen mindestens 1 mal jährlich nachgeölt werden.
Bei Altholzoberflächen sind Äste, Risse oder Wurmlöcher kein Reklamationsgrund, da es sich hier um Holz handelt, das schon zig Jahre der Bewitterung ausgesetzt war und die tatsächliche Naturholzstruktur darstellt. Sind diese Oberflächen geölt, sind sie wiederkehrend nachzuölen.
3.1.7 Beim Oberflächensystem PIENO-Color genügt ein gelegentliches Reinigen mit mildem Reinigungsmittel oder einer Seifenlauge – auf keinen Fall mit einem Scheuermittel.
3.1.8. Die Silikonfuge ist handgefertigt, und daher kann es vorkommen, dass an einigen Stellen Ungleichmäßigkeiten auftreten können. Weiters können bei flächenbündigem Glas Lufteinschlüsse sichtbar werden. Dies stellt aber keinen technischen Mangel dar. Die Dichtfunktion ist in jedem Fall gewährleistet. Der Vorteil von Silikonfugen liegt in jedem Fall bei der Dichtigkeit und Optik.
3.1.9 Der Drücker kann in einigen Fällen eine leichte Abweichung der Nullstellung haben. Dies kann durch Überdehnung des Drückers vorkommen. Eine Abweichung von ± 3 Grad liegt in der Norm
3.1.10 Verwendete LED‘s haben eine Lebensdauer von mind. 50.000 Stunden. Dies ist jedoch in erster Linie abhängig von der Stromversorgung. Es wird daher dringend geraten das im Lieferumfang enthaltene Netzgerät zu verwenden. Sollte ein anderes Netzgerät zur Verwendung kommen, erlischt der Garantieanspruch.
Auf LED‘s gewährt Pieno eine Garantie von 2 Jahren.
3.1.11. Keramik ist ein hoch widerstandsfähiges Material. Es ist kratzbeständig. Allerdings nicht schlagfest. Bei punktueller Krafteinwirkung besteht die Möglichkeit des Bruches. Die ist allerdings nachvollziehbar und ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
3.1.12. Werden obige Punkte nicht beachtet, erlöschen sämtliche Gewährleistungs- und Garantieansprüche.
3.2 Bestellungen von Lagerware (Produkte die NICHT im PIENO-Konfigurator erstellt wurden)
3.2.1 Mit der Bestellung – sei es telefonisch, schriftlich oder elektronisch – erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Den Zugang dieser Bestellung im Internet wird „PIENO“ dem Kunden gegenüber unverzüglich mit einer Bestellbestätigung bestätigen. Insoweit handelt es sich jedoch nicht um die Annahme der Bestellung; diese kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
3.2.2 „PIENO“ ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von fünf Werktagen nach dessen Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder durch ausdrückliche Mitteilung mit Auftragsbestätigung oder mit Auslieferung der Ware erklärt werden.
3.2.3 „PIENO“ übernimmt kein Beschaffungsrisiko und behält sich vor, sich im Fall nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrags zu lösen. Die Verantwortlichkeit von „PIENO“ für Vorsatz oder Fahrlässigkeit nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB bleibt hiervon unberührt. Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird „PIENO“ den Kunden unverzüglich informieren; im Fall des Rücktritts wird die Gegenleistung unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.
3.2.4 „PIENO“ liefert Waren nur an Kunden in solchen Ländern, die im Warenkorb von „PIENO“ als Lieferländer ausgewählt werden können. Lieferungen in andere Lieferländer erfolgen auf Anfrage. Darüber hinaus können Käufer die Waren entsprechend der nachfolgenden Bestimmungen auch als „Selbstabholer“ kaufen und sie persönlich bei „PIENO“ abholen.
3.2.5 Bei Verträgen mit Kunden mit Auslandsbezug gelten folgende Sonderregelungen:
3.2.5.1 Verbraucher mit Rechnungsadresse im EU-Land
Möchte ein Verbraucher mit Rechnungsadresse in einem EU-Land bei „PIENO“ Waren kaufen, kann er bei Wahl eines im Online-Shop aufgeführten „Lieferlandes“ zwischen „Versand“ (3.2.5.1.1) und „Selbstabholung“ (3.2.5.1.2) und bei Wahl eines im Online-Shop nicht aufgeführten Lieferlandes Selbstabholung (3.2.5.1.2) wählen. Wünscht der Kunde den Versand Waren in ein im Online-Shop nicht aufgeführtes Lieferland, wird der Auftrag von „PIENO“ geprüft (3.2.5.1.3).
3.2.5.1.1 Versand in ein im Online-Shop aufgeführtes Lieferland
Kauft ein Verbraucher mit Rechnungsadresse in einem EU-Land bei „PIENO“ Waren und wählt den Versand in ein im Online-Shop als „Lieferland“ angegebenes Lieferland, so liefert „PIENO“ die Ware in das gewählte Lieferland und berechnet die in diesem Lieferland jeweils gültige Umsatzsteuer.
3.2.5.1.2 Selbstabholung
Kauft ein Verbraucher mit Rechnungsadresse in einem EU-Land bei „PIENO“ Waren und werden diese Waren als „Selbstabholer“ bei „PIENO“ in Österreich abgeholt, so berechnet „PIENO“ die nach österreichischem Recht gültige Umsatzsteuer.
3.2.5.1.3 Versand in ein im Online-Shop nicht aufgeführtes Lieferland
Bei Wahl des Versands der Ware in ein im Online-Shop nicht aufgeführtes Lieferland, wird der Auftrag zur Prüfung an „PIENO“ übersandt. „PIENO“ prüft, ob der Auftrag in das gewählte Lieferland versendet werden kann. „PIENO“ behält sich vor, Aufträge nach deren Prüfung abzulehnen. Nimmt „PIENO“ den Auftrag an, wird „PIENO“ den Verbraucher kontaktieren, um den Versandmodalitäten abzustimmen.
3.2.5.2 Unternehmer mit Rechnungsadresse im EU-Land
Möchte ein Unternehmer mit Rechnungsadresse in einem EU-Land (außer Österreich) bei „PIENO“ Waren kaufen, kann er bei Wahl eines im Online-Shop aufgeführten Lieferlandes zwischen „Versand“ (3.2.5.2.1) und „Selbstabholung“ (3.2.5.2.2) wählen. Bei Wahl eines im Online-Shop als nicht als „Lieferland“ aufgeführten Landes, kann der Kunde nur die „Selbstabholung“ (3.2.5.2.2) wählen.
Möchte ein Unternehmer mit Rechnungsadresse in Österreich bei „PIENO“ Waren kaufen, kann er bei Wahl eines im Online-Shop aufgeführten Lieferlandes zwischen „Versand“ (3.2.5.2.1) und „Selbstabholung“ (3.2.5.2.2) wählen. Bei Wahl eines im Online-Shop als nicht als „Lieferland“ aufgeführten Landes, kann der Kunde nur die „Selbstabholung“ (3.2.5.2.2) wählen.
Wünscht der Unternehmer den Versand des Auftrags in ein nicht im Online-Shop aufgeführtes Lieferland wird „PIENO“ den Auftrag auf Anfrage prüfen (3.2.5.2.3).
Der Unternehmer muss grundsätzlich einen Nachweis über seine Unternehmereigenschaft erbringen. Für den Nachweis der Unternehmereigenschaft ist der Nachweis einer gültigen Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nr.) erforderlich. Die Umsatzsteueridentifikationsnummer sollte bereits bei Bestellung der Ware angegeben werden.
3.2.5.2.1 Versand
Kauft ein Unternehmer mit Rechnungsadresse in einem EU-Land bei „PIENO“ Waren und wählt den Versand in ein im Online-Shop als „Lieferland“ angegebenes EU-Land, so liefert „PIENO“ die Ware in das gewählte EU-Land steuerfrei.
3.2.5.2.2 Selbstabholung
Kauft ein Unternehmer mit Rechnungsadresse in einem EU-Land bei „PIENO“ Waren und werden diese Waren als „Selbstabholer“ bei „PIENO“ in Österreich abgeholt, so berechnet „PIENO“ die nach österreichischem Recht jeweils gültige Umsatzsteuer.
3.2.5.2.3 Versand in ein im Online-Shop nicht aufgeführtes Lieferland
Bei Wahl des Versands der Ware in ein im Online-Shop nicht aufgeführtes Lieferland, wird der Auftrag zur Prüfung an „PIENO“ übersandt. „PIENO“ prüft, ob der Auftrag in das gewählte Lieferland versendet werden kann. „PIENO“ behält sich vor, Aufträge nach deren Prüfung abzulehnen. Nimmt „PIENO“ den Auftrag an, wird „PIENO“ den Unternehmer kontaktieren, um die Versandmodalitäten abzustimmen. Die Lieferung an einen Unternehmer in ein im Online-Shop nicht aufgeführtes EU-Land erfolgt nach Vorlage und erfolgreicher Prüfung der Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nr.) grundsätzlich steuerfrei.
3.3 Bestellungen von Haustüren die im PIENO-Konfigurator erstellt wurden
3.3.1 Neu zu produzierende Haustüren können im Online-Shop bestellt werden. Hierzu ist die Haustür im PIENO-Konfigurator (shop.pieno.at) zu spezifizieren (Modell, Maß, Farbe, Ausstattung,…)
Aufgrund der Angaben des Kunden, wird der Preis errechnet.
Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Den Zugang dieser Bestellung im Internet wird „PIENO“ dem Kunden gegenüber unverzüglich mit einer Bestellbestätigung bestätigen. Insoweit handelt es sich jedoch nicht um die Annahme der Bestellung; diese kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
3.3.2 „PIENO“ ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von fünf Werktagen nach dessen Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder durch ausdrückliche Mitteilung mit Auftragsbestätigung oder mit Auslieferung der Ware erklärt werden.
3.3.3 „PIENO“ übernimmt kein Beschaffungsrisiko und behält sich vor, sich im Fall nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrags zu lösen. Die Verantwortlichkeit von „PIENO“ für Vorsatz oder Fahrlässigkeit nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB bleibt hiervon unberührt. Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird „PIENO“ den Kunden unverzüglich informieren; im Fall des Rücktritts wird die Gegenleistung unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.
3.3.4 „PIENO“ liefert Haustüren nur an Kunden in solchen Ländern, die im Warenkorb von „PIENO“ als Lieferländer ausgewählt werden können. Lieferungen in andere Lieferländer erfolgen auf Anfrage. Darüber hinaus können Käufer die Haustüren entsprechend der nachfolgenden Bestimmungen auch als „Selbstabholer“ kaufen und sie persönlich bei „PIENO“ abholen.
3.3.5 Bei Verträgen mit Kunden mit Auslandsbezug gelten folgende Sonderregelungen:
3.3.5.1 Verbraucher mit Rechnungsadresse im EU-Land
Möchte ein Verbraucher mit Rechnungsadresse in einem EU-Land bei „PIENO“ Haustüren kaufen, kann er bei Wahl eines im Online-Shop aufgeführten „Lieferlandes“ zwischen „Versand“ (3.3.5.1.1) und „Selbstabholung“ (3.3.5.1.2) und bei Wahl eines im Online-Shop nicht aufgeführten Lieferlandes Selbstabholung (3.3.5.1.2) wählen. Wünscht der Kunde den Versand Haustüren in ein im Online-Shop nicht aufgeführtes Lieferland, wird der Auftrag von „PIENO“ geprüft (3.3.5.1.3).
3.3.5.1.1 Versand in ein im Online-Shop aufgeführtes Lieferland
Kauft ein Verbraucher mit Rechnungsadresse in einem EU-Land bei „PIENO“ Haustüren und wählt den Versand in ein im Online-Shop als „Lieferland“ angegebenes Lieferland, so liefert „PIENO“ die Haustüren in das gewählte Lieferland und berechnet die in diesem Lieferland jeweils gültige Umsatzsteuer.
3.3.5.1.2 Selbstabholung
Kauft ein Verbraucher mit Rechnungsadresse in einem EU-Land bei „PIENO“ Haustüren und werden diese Haustüren als „Selbstabholer“ bei „PIENO“ in Österreich abgeholt, so berechnet „PIENO“ die nach österreichischem Recht gültige Umsatzsteuer.
3.3.5.1.3 Versand in ein im Online-Shop nicht aufgeführtes LieferlandBei Wahl des Versands der Haustüren in ein im Online-Shop nicht aufgeführtes Lieferland, wird der Auftrag zur Prüfung an „PIENO“ übersandt. „PIENO“ prüft, ob der Auftrag in das gewählte Lieferland versendet werden kann. „PIENO“ behält sich vor, Aufträge nach deren Prüfung abzulehnen. Nimmt „PIENO“ den Auftrag an, wird „PIENO“ den Verbraucher kontaktieren, um den Versandmodalitäten abzustimmen.
3.3.5.2 Unternehmer mit Rechnungsadresse im EU-Land
Möchte ein Unternehmer mit Rechnungsadresse in einem EU-Land (außer Österreich) bei „PIENO“ Waren kaufen, kann er bei Wahl eines im Online-Shop aufgeführten Lieferlandes zwischen „Versand“ (3.3.5.2.1) und „Selbstabholung“ (3.3.5.2.2) wählen. Bei Wahl eines im Online-Shop als nicht als „Lieferland“ aufgeführten Landes, kann der Kunde nur die „Selbstabholung“ (3.3.5.2.2) wählen.
Möchte ein Unternehmer mit Rechnungsadresse in Österreich bei „PIENO“ Haustüren kaufen, kann er bei Wahl eines im Online-Shop aufgeführten Lieferlandes zwischen „Versand“ (3.3.5.2.1) und „Selbstabholung“ (3.3.5.2.2) wählen. Bei Wahl eines im Online-Shop als nicht als „Lieferland“ aufgeführten Landes, kann der Kunde nur die „Selbstabholung“ (3.3.5.2.2) wählen.
Wünscht der Unternehmer den Versand des Auftrags in ein nicht im Online-Shop aufgeführtes Lieferland wird „PIENO“ den Auftrag auf Anfrage prüfen (3.3.5.2.3).
Der Unternehmer muss grundsätzlich einen Nachweis über seine Unternehmereigenschaft erbringen. Für den Nachweis der Unternehmereigenschaft ist der Nachweis einer gültigen Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nr.) erforderlich. Die Umsatzsteueridentifikationsnummer sollte bereits bei Bestellung der Ware angegeben werden.
3.3.5.2.1 Versand
Kauft ein Unternehmer mit Rechnungsadresse in einem EU-Land bei „PIENO“ Haustüren und wählt den Versand in ein im Online-Shop als „Lieferland“ angegebenes EU-Land, so liefert „PIENO“ die Haustüren in das gewählte EU-Land steuerfrei.
3.3.5.2.2 Selbstabholung
Kauft ein Unternehmer mit Rechnungsadresse in einem EU-Land bei „PIENO“ Haustüren und werden diese Haustüren als „Selbstabholer“ bei „PIENO“ in Österreich abgeholt, so berechnet „PIENO“ die nach österreichischem Recht jeweils gültige Umsatzsteuer.
3.3.5.2.3 Versand in ein im Online-Shop nicht aufgeführtes Lieferland
Bei Wahl des Versands der Haustüren in ein im Online-Shop nicht aufgeführtes Lieferland, wird der Auftrag zur Prüfung an „PIENO“ übersandt. „PIENO“ prüft, ob der Auftrag in das gewählte Lieferland versendet werden kann. „PIENO“ behält sich vor, Aufträge nach deren Prüfung abzulehnen. Nimmt „PIENO“ den Auftrag an, wird „PIENO“ den Unternehmer kontaktieren, um die Versandmodalitäten abzustimmen. Die Lieferung an einen Unternehmer in ein im Online-Shop nicht aufgeführtes EU-Land erfolgt nach Vorlage und erfolgreicher Prüfung der Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nr.) grundsätzlich steuerfrei.