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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der:

PIENO GmbH
Hanriederstraße 1
4152 Sarleinsbach / Österreich
Tel: +43 7283 80163
E-Mail: office@pieno.at
Firmenbuchr: FN348275w
Landesgericht Linz
UID-Nr: ATU 65830906
Geschäftsführer: Ing. Mario Pilsl

1 Allgemeines

1.1 Die PIENO GmbH (im Folgenden „PIENO“, „wir“, „uns“ genannt) bietet über den Online-Shop unter den Domains www.pieno.at und shop.pieno.at insbesondere Waren im Bereich Haustüren an. Die Waren sind mit Ausnahme von Ausstellungs- und Mustertüren ausschließlich neu.

1.2 Die hier vorliegenden AGB gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen „PIENO“ und dem Kunden.

1.3 Kunden im Sinne der vorstehenden Verkaufsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

1.3.1 Als Verbraucher anzusehen ist jede natürliche Person, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die zu einem Zweck handelt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.3.2 Unternehmer im Sinne der vorliegenden AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2 Speicher- und Einsehmöglichkeit des Vertragstextes

2.1 Die AGB können im Online-Shop jederzeit auf der Seite Kasse „AGB“ eingesehen werden, die über den Link „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ im unteren Bereich des Online-Shops erreichbar ist. Dort besteht die Möglichkeit, die AGB zu speichern oder auszudrucken.

2.2 Zudem besteht die Möglichkeit, über zwei verschiedene Wege einfach die Daten der eigenen Bestellung zu archivieren:

A) Im Bestellschritt 2 „Kasse“ in unserem Online-Shop können mit Hilfe der Funktionalitäten des Browsers die Daten der Bestellung sowie unsere AGB gespeichert oder ausgedruckt werden. Zudem können die AGB mittels der direkt integrierten Funktionen „drucken“ ausgedruckt werden.

B) Nach erfolgreichem Abschluss der Bestellung erfolgt eine automatische Bestellbestätigung an die in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse. Diese Bestätigungs-E-Mail bestätigt den Eingang der Online-Bestellung und enthält noch einmal alle Daten der betreffenden Bestellung. Diese E-Mail kann dann ausgedruckt oder mittels des E-MailProgramms abgespeichert werden.

3 Vertragsabschluss und wichtige Hinweise

3.1 Die innerhalb des Online-Shops aufgeführten Produkte und Leistungen stellen keine „PIENO“ bindenden Angebote dar. Es handelt sich bei den Angeboten vielmehr um die Aufforderung an den Kunden, „PIENO“ ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.

3.1.1 Produktabbildungen sowie Zeichnungen oder Illustrationen gelten lediglich als annähernde Produktbeschreibung. Maßgebend für die Produktbeschaffenheit sind die Angaben in der Auftragsbestätigung. Alle im Online-Shop gezeigten Produktabbildungen sind nicht farbverbindlich. Türen und sonstige Abbildungen sind nicht maßstabsgetreu. Technische und optische Änderungen sind vorbehalten.

3.1.2 Bei gelieferten Haustüren können eventuell „naturbedingte“ Farbunterschiede und Abweichungen entstehen. Die Ursache dafür liegt in der unterschiedlichen Farbaufnahmemöglichkeit des verwendeten Holzes. Bei PIENO-Color lackierten Haustüren können durch unterschiedliche Herstellungsverfahren und Pigmentierungen Farbabweichungen auftreten. Diese Abweichungen können nicht Gegenstand von Reklamationen sein.

3.1.3 PIENO-Haustüren werden in der Regel mit einbaufertiger Oberfläche geliefert. Diese ist daher bis zur Baufertigstellung entsprechend zu schützen (eventuell mit einer Folie abdecken, wobei aber zu berücksichtigen ist, dass Kleberrückstände der Oberfläche schaden können). Insbesondere ist darauf zu achten, dass keine Mörtel-, Kalk- oder PU-Schaumreste mit der Oberfläche der Tür in Verbindung kommen.

3.1.4 Es ist für eine gute Belüftung des Vorraumes zu sorgen, bis der Bau ausgetrocknet ist. Ein Alarmzeichen für zu hohe Luftfeuchtigkeit ist das „Schwitzen“ der Haustür innen: Dies kann dann zum Oxydieren der Schrauben, Aufquellen der Glasleisten und zu irreparablen Schäden am gesamten Türaufbau führen.

3.1.5 Zur Reinigung der Tür dürfen keine scharfen Haushaltsreiniger und keine Möbelpolitur verwendet werden.

3.1.6 Lasur behandelte Holzoberflächen: Wird die Oberfläche stumpf und matt ist eine Nachbehandlung mit Dickschichtlasur erforderlich. Das kann bereits nach einem Jahr der Fall sein. (Je nach Witterungseinfluss, wenn die Tür nicht geschützt ist.)
Mit Öl behandelte Oberflächen müssen mindestens 1 mal jährlich nachgeölt werden.
Bei Altholzoberflächen sind Äste, Risse oder Wurmlöcher kein Reklamationsgrund, da es sich hier um Holz handelt, das schon zig Jahre der Bewitterung ausgesetzt war und die tatsächliche Naturholzstruktur darstellt. Sind diese Oberflächen geölt, sind sie wiederkehrend nachzuölen.

3.1.7 Beim Oberflächensystem PIENO-Color genügt ein gelegentliches Reinigen mit mildem Reinigungsmittel oder einer Seifenlauge – auf keinen Fall mit einem Scheuermittel.

3.1.8. Die Silikonfuge ist handgefertigt, und daher kann es vorkommen, dass an einigen Stellen Ungleichmäßigkeiten auftreten können. Weiters können bei flächenbündigem Glas Lufteinschlüsse sichtbar werden. Dies stellt aber keinen technischen Mangel dar. Die Dichtfunktion ist in jedem Fall gewährleistet. Der Vorteil von Silikonfugen liegt in jedem Fall bei der Dichtigkeit und Optik.

3.1.9 Der Drücker kann in einigen Fällen eine leichte Abweichung der Nullstellung haben. Dies kann durch Überdehnung des Drückers vorkommen. Eine Abweichung von ± 3 Grad liegt in der Norm

3.1.10 Verwendete LED‘s haben eine Lebensdauer von mind. 50.000 Stunden. Dies ist jedoch in erster Linie abhängig von der Stromversorgung. Es wird daher dringend geraten das im Lieferumfang enthaltene Netzgerät zu verwenden. Sollte ein anderes Netzgerät zur Verwendung kommen, erlischt der Garantieanspruch.
Auf LED‘s gewährt Pieno eine Garantie von 2 Jahren.

3.1.11. Keramik ist ein hoch widerstandsfähiges Material. Es ist kratzbeständig. Allerdings nicht schlagfest. Bei punktueller Krafteinwirkung besteht die Möglichkeit des Bruches. Die ist allerdings nachvollziehbar und ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

3.1.12. Werden obige Punkte nicht beachtet, erlöschen sämtliche Gewährleistungs- und Garantieansprüche.

 

3.2 Bestellungen von Lagerware (Produkte die NICHT im PIENO-Konfigurator erstellt wurden)

3.2.1 Mit der Bestellung – sei es telefonisch, schriftlich oder elektronisch – erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Den Zugang dieser Bestellung im Internet wird „PIENO“ dem Kunden gegenüber unverzüglich mit einer Bestellbestätigung bestätigen. Insoweit handelt es sich jedoch nicht um die Annahme der Bestellung; diese kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

3.2.2 „PIENO“ ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von fünf Werktagen nach dessen Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder durch ausdrückliche Mitteilung mit Auftragsbestätigung oder mit Auslieferung der Ware erklärt werden.

3.2.3 „PIENO“ übernimmt kein Beschaffungsrisiko und behält sich vor, sich im Fall nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrags zu lösen. Die Verantwortlichkeit von „PIENO“ für Vorsatz oder Fahrlässigkeit nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB bleibt hiervon unberührt. Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird „PIENO“ den Kunden unverzüglich informieren; im Fall des Rücktritts wird die Gegenleistung unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.

3.2.4 „PIENO“ liefert Waren nur an Kunden in solchen Ländern, die im Warenkorb von „PIENO“ als Lieferländer ausgewählt werden können. Lieferungen in andere Lieferländer erfolgen auf Anfrage. Darüber hinaus können Käufer die Waren entsprechend der nachfolgenden Bestimmungen auch als „Selbstabholer“ kaufen und sie persönlich bei „PIENO“ abholen.

3.2.5 Bei Verträgen mit Kunden mit Auslandsbezug gelten folgende Sonderregelungen:

3.2.5.1 Verbraucher mit Rechnungsadresse im EU-Land
Möchte ein Verbraucher mit Rechnungsadresse in einem EU-Land bei „PIENO“ Waren kaufen, kann er bei Wahl eines im Online-Shop aufgeführten „Lieferlandes“ zwischen „Versand“ (3.2.5.1.1) und „Selbstabholung“ (3.2.5.1.2) und bei Wahl eines im Online-Shop nicht aufgeführten Lieferlandes Selbstabholung (3.2.5.1.2) wählen. Wünscht der Kunde den Versand Waren in ein im Online-Shop nicht aufgeführtes Lieferland, wird der Auftrag von „PIENO“ geprüft (3.2.5.1.3).

3.2.5.1.1 Versand in ein im Online-Shop aufgeführtes Lieferland
Kauft ein Verbraucher mit Rechnungsadresse in einem EU-Land bei „PIENO“ Waren und wählt den Versand in ein im Online-Shop als „Lieferland“ angegebenes Lieferland, so liefert „PIENO“ die Ware in das gewählte Lieferland und berechnet die in diesem Lieferland jeweils gültige Umsatzsteuer.

3.2.5.1.2 Selbstabholung
Kauft ein Verbraucher mit Rechnungsadresse in einem EU-Land bei „PIENO“ Waren und werden diese Waren als „Selbstabholer“ bei „PIENO“ in Österreich abgeholt, so berechnet „PIENO“ die nach österreichischem Recht gültige Umsatzsteuer.

3.2.5.1.3 Versand in ein im Online-Shop nicht aufgeführtes Lieferland
Bei Wahl des Versands der Ware in ein im Online-Shop nicht aufgeführtes Lieferland, wird der Auftrag zur Prüfung an „PIENO“ übersandt. „PIENO“ prüft, ob der Auftrag in das gewählte Lieferland versendet werden kann. „PIENO“ behält sich vor, Aufträge nach deren Prüfung abzulehnen. Nimmt „PIENO“ den Auftrag an, wird „PIENO“ den Verbraucher kontaktieren, um den Versandmodalitäten abzustimmen.

3.2.5.2 Unternehmer mit Rechnungsadresse im EU-Land
Möchte ein Unternehmer mit Rechnungsadresse in einem EU-Land (außer Österreich) bei „PIENO“ Waren kaufen, kann er bei Wahl eines im Online-Shop aufgeführten Lieferlandes zwischen „Versand“ (3.2.5.2.1) und „Selbstabholung“ (3.2.5.2.2) wählen. Bei Wahl eines im Online-Shop als nicht als „Lieferland“ aufgeführten Landes, kann der Kunde nur die „Selbstabholung“ (3.2.5.2.2) wählen.
Möchte ein Unternehmer mit Rechnungsadresse in Österreich bei „PIENO“ Waren kaufen, kann er bei Wahl eines im Online-Shop aufgeführten Lieferlandes zwischen „Versand“ (3.2.5.2.1) und „Selbstabholung“ (3.2.5.2.2) wählen. Bei Wahl eines im Online-Shop als nicht als „Lieferland“ aufgeführten Landes, kann der Kunde nur die „Selbstabholung“ (3.2.5.2.2) wählen.
Wünscht der Unternehmer den Versand des Auftrags in ein nicht im Online-Shop aufgeführtes Lieferland wird „PIENO“ den Auftrag auf Anfrage prüfen (3.2.5.2.3).
Der Unternehmer muss grundsätzlich einen Nachweis über seine Unternehmereigenschaft erbringen. Für den Nachweis der Unternehmereigenschaft ist der Nachweis einer gültigen  Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nr.) erforderlich. Die Umsatzsteueridentifikationsnummer sollte bereits bei Bestellung der Ware angegeben werden.

3.2.5.2.1 Versand
Kauft ein Unternehmer mit Rechnungsadresse in einem EU-Land bei „PIENO“ Waren und wählt den Versand in ein im Online-Shop als „Lieferland“ angegebenes EU-Land, so liefert „PIENO“ die Ware in das gewählte EU-Land steuerfrei.

3.2.5.2.2 Selbstabholung
Kauft ein Unternehmer mit Rechnungsadresse in einem EU-Land bei „PIENO“ Waren und werden diese Waren als „Selbstabholer“ bei „PIENO“ in Österreich abgeholt, so berechnet „PIENO“ die nach österreichischem Recht jeweils gültige Umsatzsteuer.

3.2.5.2.3 Versand in ein im Online-Shop nicht aufgeführtes Lieferland
Bei Wahl des Versands der Ware in ein im Online-Shop nicht aufgeführtes Lieferland, wird der Auftrag zur Prüfung an „PIENO“ übersandt. „PIENO“ prüft, ob der Auftrag in das gewählte Lieferland versendet werden kann. „PIENO“ behält sich vor, Aufträge nach deren Prüfung abzulehnen. Nimmt „PIENO“ den Auftrag an, wird „PIENO“ den Unternehmer kontaktieren, um die Versandmodalitäten abzustimmen. Die Lieferung an einen Unternehmer in ein im Online-Shop nicht aufgeführtes EU-Land erfolgt nach Vorlage und erfolgreicher Prüfung der Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nr.) grundsätzlich steuerfrei.

3.3 Bestellungen von Haustüren die im PIENO-Konfigurator erstellt wurden

3.3.1 Neu zu produzierende Haustüren können im Online-Shop bestellt werden. Hierzu ist die Haustür im PIENO-Konfigurator (shop.pieno.at) zu spezifizieren (Modell, Maß, Farbe, Ausstattung,…)
Aufgrund der Angaben des Kunden, wird der Preis errechnet.
Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Den Zugang dieser Bestellung im Internet wird „PIENO“ dem Kunden gegenüber unverzüglich mit einer Bestellbestätigung bestätigen. Insoweit handelt es sich jedoch nicht um die Annahme der Bestellung; diese kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

3.3.2 „PIENO“ ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von fünf Werktagen nach dessen Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder durch ausdrückliche Mitteilung mit Auftragsbestätigung oder mit Auslieferung der Ware erklärt werden.

3.3.3 „PIENO“ übernimmt kein Beschaffungsrisiko und behält sich vor, sich im Fall nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrags zu lösen. Die Verantwortlichkeit von „PIENO“ für Vorsatz oder Fahrlässigkeit nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB bleibt hiervon unberührt. Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird „PIENO“ den Kunden unverzüglich informieren; im Fall des Rücktritts wird die Gegenleistung unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.

3.3.4 „PIENO“ liefert Haustüren nur an Kunden in solchen Ländern, die im Warenkorb von „PIENO“ als Lieferländer ausgewählt werden können. Lieferungen in andere Lieferländer erfolgen auf Anfrage. Darüber hinaus können Käufer die Haustüren entsprechend der nachfolgenden Bestimmungen auch als „Selbstabholer“ kaufen und sie persönlich bei „PIENO“ abholen.

 

3.3.5 Bei Verträgen mit Kunden mit Auslandsbezug gelten folgende Sonderregelungen:

3.3.5.1 Verbraucher mit Rechnungsadresse im EU-Land
Möchte ein Verbraucher mit Rechnungsadresse in einem EU-Land bei „PIENO“ Haustüren kaufen, kann er bei Wahl eines im Online-Shop aufgeführten „Lieferlandes“ zwischen „Versand“ (3.3.5.1.1) und „Selbstabholung“ (3.3.5.1.2) und bei Wahl eines im Online-Shop nicht aufgeführten Lieferlandes Selbstabholung (3.3.5.1.2) wählen. Wünscht der Kunde den Versand Haustüren in ein im Online-Shop nicht aufgeführtes Lieferland, wird der Auftrag von „PIENO“ geprüft (3.3.5.1.3).

3.3.5.1.1 Versand in ein im Online-Shop aufgeführtes Lieferland
Kauft ein Verbraucher mit Rechnungsadresse in einem EU-Land bei „PIENO“ Haustüren und wählt den Versand in ein im Online-Shop als „Lieferland“ angegebenes Lieferland, so liefert „PIENO“ die Haustüren in das gewählte Lieferland und berechnet die in diesem Lieferland jeweils gültige Umsatzsteuer.

3.3.5.1.2 Selbstabholung
Kauft ein Verbraucher mit Rechnungsadresse in einem EU-Land bei „PIENO“ Haustüren und werden diese Haustüren als „Selbstabholer“ bei „PIENO“ in Österreich abgeholt, so berechnet „PIENO“ die nach österreichischem Recht gültige Umsatzsteuer.

3.3.5.1.3 Versand in ein im Online-Shop nicht aufgeführtes LieferlandBei Wahl des Versands der Haustüren in ein im Online-Shop nicht aufgeführtes Lieferland, wird der Auftrag zur Prüfung an „PIENO“ übersandt. „PIENO“ prüft, ob der Auftrag in das gewählte Lieferland versendet werden kann. „PIENO“ behält sich vor, Aufträge nach deren Prüfung abzulehnen. Nimmt „PIENO“ den Auftrag an, wird „PIENO“ den Verbraucher kontaktieren, um den Versandmodalitäten abzustimmen.

3.3.5.2 Unternehmer mit Rechnungsadresse im EU-Land
Möchte ein Unternehmer mit Rechnungsadresse in einem EU-Land (außer Österreich) bei „PIENO“ Waren kaufen, kann er bei Wahl eines im Online-Shop aufgeführten Lieferlandes zwischen „Versand“ (3.3.5.2.1) und „Selbstabholung“ (3.3.5.2.2) wählen. Bei Wahl eines im Online-Shop als nicht als „Lieferland“ aufgeführten Landes, kann der Kunde nur die „Selbstabholung“ (3.3.5.2.2) wählen.
Möchte ein Unternehmer mit Rechnungsadresse in Österreich bei „PIENO“ Haustüren kaufen, kann er bei Wahl eines im Online-Shop aufgeführten Lieferlandes zwischen „Versand“ (3.3.5.2.1) und „Selbstabholung“ (3.3.5.2.2) wählen. Bei Wahl eines im Online-Shop als nicht als „Lieferland“ aufgeführten Landes, kann der Kunde nur die „Selbstabholung“ (3.3.5.2.2) wählen.
Wünscht der Unternehmer den Versand des Auftrags in ein nicht im Online-Shop aufgeführtes Lieferland wird „PIENO“ den Auftrag auf Anfrage prüfen (3.3.5.2.3).
Der Unternehmer muss grundsätzlich einen Nachweis über seine Unternehmereigenschaft erbringen. Für den Nachweis der Unternehmereigenschaft ist der Nachweis einer gültigen  Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nr.) erforderlich. Die Umsatzsteueridentifikationsnummer sollte bereits bei Bestellung der Ware angegeben werden.

3.3.5.2.1 Versand
Kauft ein Unternehmer mit Rechnungsadresse in einem EU-Land bei „PIENO“ Haustüren und wählt den Versand in ein im Online-Shop als „Lieferland“ angegebenes EU-Land, so liefert „PIENO“ die Haustüren in das gewählte EU-Land steuerfrei.
3.3.5.2.2 Selbstabholung
Kauft ein Unternehmer mit Rechnungsadresse in einem EU-Land bei „PIENO“ Haustüren und werden diese Haustüren als „Selbstabholer“ bei „PIENO“ in Österreich abgeholt, so berechnet „PIENO“ die nach österreichischem Recht jeweils gültige Umsatzsteuer.
3.3.5.2.3 Versand in ein im Online-Shop nicht aufgeführtes Lieferland
Bei Wahl des Versands der Haustüren in ein im Online-Shop nicht aufgeführtes Lieferland, wird der Auftrag zur Prüfung an „PIENO“ übersandt. „PIENO“ prüft, ob der Auftrag in das gewählte Lieferland versendet werden kann. „PIENO“ behält sich vor, Aufträge nach deren Prüfung abzulehnen. Nimmt „PIENO“ den Auftrag an, wird „PIENO“ den Unternehmer kontaktieren, um die Versandmodalitäten abzustimmen. Die Lieferung an einen Unternehmer in ein im Online-Shop nicht aufgeführtes EU-Land erfolgt nach Vorlage und erfolgreicher Prüfung der Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nr.) grundsätzlich steuerfrei.

4 Widerrufsbelehrung

Verbrauchern steht nach den Vorschriften des Fernabsatzrechts in Bezug auf gekaufte Waren, die nicht vom Widerruf ausgeschlossen sind, ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu:
Widerrufsrecht von Waren

Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag
– an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, wenn Sie eine Ware oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die Ware bzw. Waren einheitlich geliefert wird bzw. werden;
– an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, wenn Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die Waren getrennt geliefert werden;
– an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.
Wenn mehrere der vorstehenden Alternativen vorliegen, beginnt die Widerrufsfrist erst zu laufen, wenn Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware oder letzte Teilsendung bzw. das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (PIENO GmbH, Hanriederstraße 1, 4152 Sarleinsbach / Österreich; E-Mail: office@pieno.at; Tel: +43 7283 / 80163) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme von zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können bei paketversandfähiger Ware die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder
zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die paketversandfähigen Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir holen die nicht-paketversandfähigen Waren ab.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

5 Preise, Liefer- und Versandkosten

5.1 Preise
Die innerhalb des Online-Shops aufgeführten Preise stellen Endpreise dar. Sie beinhalten demzufolge alle Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern.

5.2 Die anfallenden Liefer- und Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Es fallen daher bei der Versendung der Waren sowohl im Inland als auch ins Ausland grundsätzlich Versandkosten an, die der Käufer ebenfalls zu tragen hat und die sich nach der jeweiligen konkreten Artikelbeschreibung und den darin gemachten Angaben zum Versand richten oder aber es werden nähere Einzelheiten zur Berechnung dieser durch den Online-Shop angegeben.

5.3 Die Versandkosten je Auftrag beziehen sich grundsätzlich soweit nichts anderes vereinbart auf eine Lieferung.

6 Zahlungsbedingungen

6.1 Es stehen dem Kunden – soweit nichts anderes vereinbart ist – die innerhalb des Online-Shops genannten Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, u.a. Vorkasse per Überweisung, Kreditkarte, Sofortüberweisung.

6.1.1 Bei der Zahlart auf Rechnung kann “PIENO“ selbst oder der von PIENO beauftragte Dienstleister eine Bonitätsprüfung vornehmen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen für “PIENO“ oder des Dienstleisters erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. „PIENO“ oder der Dienstleister wird die erforderlichen Daten nach Zustimmung durch den Kunden für die Bonitätsprüfung verwenden. Bei Zahlung auf Rechnung über einen Dienstleister leitet PIENO Ihre Daten im Rahmen der Kaufanbahnung und Abwicklung des Kaufvertrages an den Dienstleister zum Zwecke der Adress- und Bonitätsprüfung weiter. Es können Ihnen nur diejenigen Zahlarten angeboten werden, die aufgrund der Ergebnisse der Bonitätsprüfung zulässig sind. Personenangaben des Kunden werden von dem Dienstleister in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und entsprechend den Angaben in den Datenschutzbestimmungen des Dienstleisters behandelt.
6.1.2 PIENO behält sich das Recht vor, nicht immer alle Zahlungsmethoden anzubieten. PIENO behält sich ebenfalls das Recht vor, die Zahlungsmethode zu ändern, wenn die vom Kunden gewählte Zahlungsmethode, nicht funktioniert.
6.1.3 Vorausgesetzt es handelt sich um einen Versand innerhalb der EU, stimmt der Kunde zu, dass die Rechnung nur elektronisch ausgestellt wird. Die Rechnung wird der Lieferung nicht mehr in Papierform beigelegt, sondern nur noch im PDF-Format per E-Mail zugesandt.

6.2 Soweit kein Kauf auf Rechnung vereinbart wurde, hat der Kunde spätestens 10 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung den Kaufpreis zzgl. etwaiger Liefer- und Versandkosten zu zahlen; maßgeblich ist der Eingang des Betrags bei „PIENO“. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kommt der Kunde ohne weitere Erklärung seitens des Verkäufers in Zahlungsverzug. Bei einem Kauf auf Rechnung beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage ab Versand der Ware oder, bei sonstigen Dienstleistungen, der Zurverfügungstellung der Dienstleistung. Im Übrigen gelten die Zahlungsbedingungen des Dienstleisters.

6.2.1 Ein Verbraucher hat die Geldschuld während des Verzugs in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, wird „PIENO“ Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz verlangen. Für den Kauf auf Rechnung gelten die Verzugsregelungen des Dienstleisters.
6.2.2 Das Recht, einen nachweisbar entstandenen höheren Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt „PIENO“ vorbehalten.

7 Zurückbehaltungsrecht

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

8 Liefer- und Versandbedingungen für Haustüren

8.1. Die Haustür wird nach erfolgtem Aufmaß individuell für den Kunden hergestellt. Nach Herstellung wird die Haustür am vereinbarten Termin beim Kunden angeliefert.

8.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht nach Abnahme der Haustür auf den Kunden über.

8.3 Hinsichtlich der Gefahrtragung steht es der Abnahme gleich, wenn alle Abnahmevoraussetzungen vorliegen und der Kunde die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel verweigert.

8.4 Der Kunde versichert, die richtige und vollständige Lieferanschrift bei seiner Bestellung angegeben zu haben. Sollte es aufgrund fehlerhafter Adressdaten zu zusätzlichen Kosten kommen – etwa erneut anfallende Versandkosten -, so hat der Kunde diese zu ersetzen.

9 Eigentumsvorbehalt

„PIENO“ behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung vor. Sofern der Kunde Unternehmer sein sollte, behält sich „PIENO“ das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche vor.

 

10 Gewährleistung

für Haustüren gilt nur, wenn folgende Punkte beachtet werden:

· Fachgerechter Einbau lt. Montageanleitung (siehe mitgeliefertem  Besitzerhandbuch)

· Belüftung des Vorraumes bis der Bau ausgetrocknet ist. Zu hohe Luftfeuchtigkeit verursacht „Schwitzen“ der Tür innen, was zum Oxidieren von Metallteilen, bei Holztüren zum Aufquellen von Glasleisten und irreparablen Schäden am gesamten Türaufbau führen kann.

·  Haustüren mit lasierter oder geölter Holzoberfläche müssen je nach Witterungseinfluss und Sonneneinstrahlung zwischen 1 und 5 Jahren nachbehandelt werden.
· Beschädigungen durch Fremdeinwirkung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

10.1.1 Der Kunde, der Verbraucher ist, hat zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung, soweit ein Mangel an der Ware vorliegt. Der Verbraucher kann insoweit zwischen der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. „PIENO“ ist zur Verweigerung der gewählten Art der Nacherfüllung berechtigt, wenn diese nur zu unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

10.1.2 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Kunde, der Verbraucher ist, den gesetzlichen Vorschriften entsprechend nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen, den Rücktritt vom Vertrag erklären, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Verlangt er Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, so haftet „PIENO“ nach Maßgabe des § 12 dieser Bedingungen.

10.2.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, muss er die Ware bei Ablieferung sofort auf etwaige Mängel überprüfen. Werden Mängel bei der Anlieferungskontrolle festgestellt, sind diese auf dem Lieferschein zu vermerken. Spätere Mängelrügen werde nicht anerkannt. Garantie oder Gewährleistungsansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

10.2.2 Sofern dem Kunden, der Unternehmer ist, Gewährleistungsansprüche zustehen sollten, kann die Nacherfüllung nach Wahl von „PIENO“ durch Beseitigung des Mangels oder durch die Lieferung neuer Ware erfolgen.

10.2.3 Verkennt der Kunde, unabhängig ob Verbraucher oder Unternehmer, vorsätzlich oder fahrlässig, dass die Ware tatsächlich nicht mangelhaft ist bzw. dass der aufgetretene Mangel nicht aus dem Verantwortungsbereich von „PIENO“ stammen kann und macht er dennoch seine Gewährleistungsrechte geltend, so ist er „PIENO“ zum Ersatz der durch ein unberechtigtes Mängelbeseitigungsverlangen angefallenen Kosten verpflichtet.

 

10.3.1 Die Verjährungsfrist für die Rechte eines Verbrauchers bei Mängeln an einer neuen Sache beträgt zwei Jahre, für die Rechte eines Unternehmers ein Jahr jeweils ab Ablieferung der Ware. Diese hiermit verbundenen Verjährungserleichterungen gelten nicht, wenn und soweit „PIENO“ nach § 12 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.

10.3.2 Sofern eine gebrauchte Sache verkauft ist und der Kunde Verbraucher ist, verjähren die Gewährleistungsansprüche des Käufers in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dieser Gewährleistungsausschluss gilt nicht, wenn und soweit „PIENO“ nach Maßgabe des § 12 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.

10.3.3 Gewährleistungsansprüche des Unternehmers hinsichtlich gebrauchter Sachen bestehen nicht; das gilt auch für Mängel, die nach Vertragsschluss aber vor Gefahrübergang entstanden sind. Diese hiermit verbundenen Verjährungserleichterungen gelten nicht, wenn und soweit „PIENO“ nach Maßgabe des § 12 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.

10.4 Die von „PIENO“ vertriebenen Produkte müssen ausschließlich von geeigneten Fachunternehmen, nicht aber von entsprechenden Laien eingebaut werden. Werden die Produkte nicht fachgerecht eingebaut und/oder verwendet, sind Ansprüche aus einer etwaigen (Hersteller-)Garantie ausgeschlossen. Eine Haftung bzw. Gewährleistung für Schäden oder Mängel, die aus einem nicht fachgerechten Einbau und/oder einer nicht fachgerechten Verwendung der verkauften Produkte resultieren, kann nicht übernommen werden.

11 Garantien bei Haustüren

Die gelieferten Produkte sind sofort nach Zustellung eingehend auf allfällige Abweichungen und Mängel zu untersuchen. Es wird empfohlen, insbesondere die Oberflächen und Beschlagsteile zu kontrollieren. Werden Mängel festgestellt, ist eine Weiterverarbeitung bzw. der Einbau/die Montage des betreffenden Produkts erst nach vorheriger schriftlicher Verständigung des Produktveräußerers und erst nach dessen ausdrücklicher Zustimmung zulässig.

Die Garantie wird ausschließlich dem jeweiligen Endkunden / Letztverbraucher gewährt. Garant ist in allen Fällen „PIENO“. Garantieansprüche sind schriftlich (per Brief oder E-Mail) zu erheben.

Die angeführten Garantiefristen beginnen bei Kaufverträgen grundsätzlich mit jenem Datum, zu welchem „PIENO“ die Ware ausgeliefert hat.

Ausdrücklich festgehalten wird, dass die Nichteinhaltung der dargestellten Richtlinien zum Ausschluss von Garantieansprüchen führen kann. Insbesondere hat jede Garantie zur Voraussetzung, dass der Einbau/die Montage unserer Produkte fach- und sachgerecht unter Beachtung der technischen Regeln sowie unserer Montagerichtlinien erfolgt ist und die Produktwartung und –pflege nicht vernachlässigt wurde. Dies gilt insbesondere für starke bzw. nur mehr schwer entfernbare hartnäckige Verschmutzungen. Schäden bzw. Funktionsstörungen, welche durch unsachgemäße Montage oder durch andere Baukörperteile z. B. Dachstuhl, Baukörpersenkung etc. verursacht werden. Darüber hinaus entfällt jeglicher Garantieanspruch, wenn z. B. Oberflächenschäden vorsätzlich oder fahrlässig – leichte Fahrlässigkeit genügt – herbeigeführt werden.

In der Garantie sind die anfallenden Fahrzeiten, Material- und Arbeitskosten sowie sonstigen Nebenkosten des Garanten umfasst. Die Garantie besteht nach ausschließlicher Wahl der „PIENO“ im kompletten oder teilweisen Austausch des Produkts oder in der Erbringung von Aus- oder Verbesserungsarbeiten. Darüber hinausgehende Folgeschäden und Aufwendungen sind nicht Gegenstand der Garantie (z. B. vom Kunden angebrachte Beschriftungen am garantiegegenständlichen Produkt sind nicht ersatzfähig; ebenso wird kein Ersatz für Verdienstentgang, entgangener Gewinn, Nichtbenützbarkeit der von den Garantiearbeiten betroffenen Räumlichkeiten etc. geleistet). Die Garantieleistungen erfolgen frei Haus. Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass im Falle von späteren Garantiearbeiten geringe farbliche Abweichungen nicht ausgeschlossen werden können.

Zu beachten sind außerdem die sonstigen hierin enthaltenen garantiebezogenen Hinweise und Informationen.

Bei Abverkaufs-Türen – die auf der Faktura als solche gekennzeichnet sind – entfallen die Garantieleistungen zur Gänze.

Bei bauseitig beigestellten Beschlägen oder sonstigen beigestellten Teilen werden Garantieleistungen zur Gänze ausgeschlossen.

Spannungsrisse in Isoliergläsern können insbesondere bei Designgläsern bei extremen Temperaturen auftreten und fallen nicht in die Garantie.

Die Einstellarbeiten sind unter Einhaltung unserer Einstellrichtlinien bei sonstigem Verlust allfälliger Garantieansprüche vorzunehmen. Einstellarbeiten sind im Übrigen Teil der Montageleistung und daher – weil nicht in die Garantie fallend – von der jeweiligen Montagefirma zu erbringen.

Die Garantie gilt, sofern die in den einschlägigen technischen Normen und Standards üblichen Belastungen nicht überschritten werden. Bei Einsatz oder Verwendung des Produkts außerhalb des üblichen Rahmens entfällt die Garantie zur Gänze.
Wir weisen ferner auf die gesetzlich dargestellten Garantiebestimmungen hin. Weder die gesetzlichen noch die Gewährleistungsbestimmungen laut AGB werden durch die obigen Garantiebestimmungen eingeschränkt.

Stabilität:
5 Jahre Funktionsgarantie: gesichertes Stehvermögen von PIENO Haustüren gewährleistet, nach ÖNORM oder DIN Prüfklima c/d/e Klasse 3 nach DIN EN 1121 und DIN EN 12219

Oberfläche:
5 Jahre Garantie gegen Verfärbung und Rissbildung von PIENO-Color-Oberflächen (Autolack).
5 Jahre Garantie auf die Werthaltigkeit der Oberfläche von PIENO-Edelstahl-ALU eloxierten Beschlägen. (ausgenommen mechanische Beschädigungen).
Holzoberflächen kein Garantieanspruch.

Dichtfunktion:
10 Jahre Garantie auf die Justierbarkeit des Türblattes mittels der eingebauten
PIENO- Krümmungsschraube (ab einem Stockaußenmaß von 2210 mm in der Höhe)
10 Jahre Garantie auf die Elastizität der Dichtungen

Beschläge / Verriegelungen:
5 Jahre Garantie auf die Funktion der Haustürbeschläge
5 Jahre Garantie auf die Funktion der mechanischen Verriegelungen bzw. der Schlösser
3 Jahre Garantie auf die Funktion der automatischen oder Motor-Verriegelungen
3 Jahre Garantie auf die Funktion des Schließzylinders

Glas:
10 Jahre Garantie gegen das Anlaufen zwischen den Scheiben bei Isoliergläsern

12 Transportschäden

Der Kunde wird „PIENO“ im Fall von Transportschäden nach besten Kräften unterstützen, soweit Ansprüche gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen bzw. Transportversicherung geltend gemacht werden.

12.1 Ist der (teilweise) Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, hat der Kunde dies innerhalb von fünf Tagen nach Ablieferung gegenüber „PIENO“ oder binnen sieben Tagen nach Ablieferung gegenüber dem Transportunternehmen anzuzeigen, um zu gewährleisten, dass etwaige Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen rechtzeitig geltend gemacht werden.

13 Schlussbestimmungen

13.1 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in Österreich geltenden Recht. Bei Kunden, die Verträge über die Lieferung beweglicher Sachen zu einem Zweck abschließen, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Verbrauchers zugerechnet werden kann, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
13.2 Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
13.3 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von „PIENO“. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Kunde, der Unternehmer ist, keinen allgemeinen Gerichtstand in Österreich hat, oder für den Fall, dass der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Auch dann ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von „PIENO“. Die Befugnis, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt davon unberührt.

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